Gesetzliche Krankenversicherung

Es handelt sich bei kognitiver Verhaltenstherapie um eines von drei Richtlinienverfahren, welches als Grundleistung der gestzlichen Krankenkasse gesetzt ist. Da ich eine kassenärztliche Zulassung besitze, werden die Kosten für den Erstkontakt, die Probatorik und nach Antragstellung und Genehmigung, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernommen. Sie müssen nichts selber zahlen oder zuzahlen.

Private Krankenversicherung und / oder Beihilfe

Die privaten Krankenversicherungen und/ oder Beihilfen erstatten in der Regel die anfallenden Behandlungskosten. Die Vertäge zwischen den Versicherten und den privaten Krankenkassen variieren jedoch teilweise. Es ist daher notwendig, dass Sie sich vor Therapiebeginn mit Ihrer Krankenkasse oder Beihilfestelle in Verbindung setzten und die Rahmenbedingungen für eine Erstattung der Kosten einer ambuanten Verhaltenstherapie klären. Bitte fordern Sie dabei direkt entsprechende Therapieanträge an.

Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die anfallenden Behandlungskosten auch selbst bezahlen. Hierbei werden keine Daten oder Diagnosen an die Krankenkasse übermittelt.

Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)