Konaktaufnahme

Sie können telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren. Sollten Sie mich nicht direkt erreichen, können Sie mir gerne eine Nachricht mit Namen und Telefonnummer hinterlassen, ich rufe Sie dann zurück.

Basierend auf der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bitte ich Sie für Neuanfragen ausschließlich den telefonischen Weg zu nutzen. Wenn Sie mich -trotz Hinweis auf die Risiken, die mit dem Versand einer Email einhergehen- auf diesem Weg kontaktieren, werde ich die Anfrage ausschließlich telefonisch beantworten. Haben Sie keine Telefonnummer hinterlegt, kann ich Ihnen nicht antworten. Ich bitte hierfür um ihr Verständnis.

Das Erstgespräch

Das Erstgespräch dient auf der einerseits dem ersten Kennenlernen. Andererseits dient es auch einer ersten diagnostischen Einschätzung ob ein Störungsbild vorliegt und wenn ja, um welches es sich handelt. In einem zweiten Schritt wird gekärt, welche weiterführenden Therapien und Maßnahmen sinnvoll sind. Selbstverständlich werden Sie umfangreich und ausführlich über das Ergebnis des Erstgespräches aufgeklärt und hinsichtlich des weiteren Vorgehens beraten.

Zum Erstgespräch müssen sowohl der Patient, oder die Patientin, als auch mindestens ein Elternteil erscheinen.

Bitte bringen sie hierzu die Versichertenkarte, Schulzeugnisse, das gelbe Untersuchungsheft und eventuell bereits vorliegende Befunde von Ärzten und Kliniken mit.

Probatorik

Die ersten fünf Sitzungen einer Psychotherapie nennt man Probatorik. Die Probatorik dient dem Kennenernen und dem Vertrauens- und Beziehungsaufbau. Während der Probatorik wird die bisherige Lebens- und Krankengeschichte erhoben. Weiter dient die Probatorik dazu, gemeinsam Ziele zu erarbeiten, welche durch die Psychotherapie erreicht werden sollen.

Auch werden in dieser Phase der Behandlung oft psychologische Testverfahren durchgeführt.Über den Einsatz und die Ergebnisse dieser Testverfahren werden Sie selbstverständlich informiert.

Im Laufe der Probatorik wird der Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt.

Therapie

Nach Genemigung durch die Krankenkasse finden meist wöchentliche, selten im Abstand von zwei Wochen, Sitzungen statt. Die Therapie wird begleitet von Eltern- und Familiengesprächen.

Bei älteren Jugendlichen oder jungen Erwachsenen wird gemeinsam über Umfang und Häufigkeit der Angehörigengespräche entschieden.

Akutbehandlung

Während akuter, stark eingegrenzter Kriesen, bei denen absehbar ist, dass nur wenige Sitzungen benötigt werden, gibt es die Möglichkeit einer kurzen Akutbehandlung. Eine Akutbehandlung kann ohne Therapieantrag direkt nach dem Erstkontakt beginnen. Für eine Akutbehandlung sind nur wenige Sitzungen vorgesehenm der zeitliche Rahmen ist begrenzt.