Behandelt werden können grundsätzlich alle Kinder und Jugendlichen bis zum 21. Lebensjahr.
Indikationen für eine ambulante Behandlungen können sehr unterschiedlich sein. Zu Anfang erfolgt i.d.Regel zunächst eine ausführliche Diagnostik.
Beispiele für die Indikation einer ambulanten Psychotherapie:
- Depressive Erkrankungen und Verstimmungen
- Emotionale Störungen des Kindes- und Jugendalters
- Angststörungen ( z.B. soziale Ängste, Schulängste, spezifische Phobien)
- Somatoforme Störungen
- Störungen des Sozialverhaltens
- Hyperkinetische Störungen (ADHS / ADS)
- Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Binge eating disorder)
- Posttraumatische Belastungsstörungen
- Pubertätskrisen
- Schulstörungen
- Zwangsstörungen
- Tic-Störungen
- Stressbedingte Störungen